Rechtliche Fragen

Rechtliche Fragen

Im Zusammenhang mit Publizieren und Open-Access stellen sich stets auch rechtliche Fragen:

  • Unter welchen Voraussetzungen ist eine Zweitveröffentlichung eines Beitrags in einem Repositorium zulässig?
  • Welche Lizenzen sind für eine Open-Access-Publikation empfehlenswert?
  • Wie kann das Recht auf eine Zweitveröffentlichung gesichert werden?

In der Regel muss von Fall zu Fall geprüft werden, welche Bedingungen seitens der Verlage für eine Open-Access-Veröffentlichung gelten. Konkrete Anfragen zur Überprüfung von Nutzungsrechten können an die OA-Beratungsstelle gestellt werden: open.science(at)htg.ch.

Nachfolgendes Glossar liefet in einem ersten Schritt Antworten auf die zentralsten Fragen. Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen der reinen Information. Sie sind nicht rechtsverbindlich.

Grundsätzliches zur Bereitstellung von Dokumenten in Repositorien

Grundsätzlich erlauben viele Verlage unter bestimmten Voraussetzungen eine Zweitveröffentlichung in einem Repositorium (grüner Open-Access-Weg). Die Sherpa Romeo-Liste bietet eine gute Übersicht über die Nutzungsrechte einzelner Verlage. Bei kleineren Verlagen, die nicht in Sherpa Romeo gelistet sind, ist jeweils eine direkte Anfrage nötig. Die OA-Beratungsstelle der PHTG übernimmt in solchen Fällen die Rechteprüfung für die Autor:innen. Kontakt OA-Beratungsstelle: open.science(at)phtg.ch

Zweitveröffentlichung von Artikeln, die bereits in einer Zeitschrift veröffentlicht wurden

Meist erlauben Verlage eine Zweitveröffentlichung von Artikeln unter der Vorgabe einer bestimmten Sperrfrist (Embargo), die es zwischen der Verlagspublikation und der Open-Access-Bereitstellung einzuhalten gilt. Gebräuchllich ist zudem, dass Verlage vorgeben, welche Version eines Artikels zweitveröffentlicht werden darf. Beispielsweise indem ein Verlag erlaubt, gleichzeitig mit dem Erscheinen der Verlagspublikation die begutachtete und akzeptierte Autorenversion über ein Repositorum bereitstellen zu können. Die Website von Sherpa Romeo kann eine Hilfe bei der Abklärung von Nutzungsrechten sein. Bei kleineren Verlagen, die nicht in Sherpa Romeo gelistet sind, ist jeweils eine direkte Anfrage nötig. Die OA-Beratungsstelle der PHTG übernimmt in solchen Fällen die Rechteprüfung für die Autorinnen und Autoren. Kontakt OA-Beratungsstelle: open.science(at)phtg.ch

Sind zwischen Verlag und Autorenschaft keine Vereinbarungen getroffen worden, kommen in der Schweiz die Bestimmungen des Verlagsvertragsrechts des schweizerischen Obligationenrechts zur Anwendung. Grundsätzliche Rechtsfragen zum Thema Open-Access-Publizieren behandelt die Seite open-access.network. Detaillierte Informationen rund um digitales Recht in der Schweiz sind auf der Seite CCdigitallaw zu finden.

 

Zweitveröffentlichung von Beiträgen, die bereits in einem Sammelband veröffentlicht wurden

Laut den Bestimmungen des Verlagsvertragsrechts des schweizerischen Obligationenrechts dürfen Autor:innen Monografien oder einzelne Teile davon nicht in Konkurrenz zum Verlag über ein Repositorium offen zur Verfügung stellen, solange das Werk nicht vergriffen ist. Existiert zwischen dem Verlag und der Autorenschaft eine Urheberrechts-Vereinbarung gelten die darin formulierten Bestimmungen.

Grundsätzliche Rechtsfragen zum Thema Open-Access-Publizieren behandelt die Seite open-access.network. Detaillierte Informationen rund um digitales Recht in der Schweiz sind auf der Seite CCdigitallaw zu finden.

Zweitveröffentlichung von bereits veröffentlichten Monografien

Laut den Bestimmungen des Verlagsvertragsrechts des schweizerischen Obligationenrechts dürfen Autor:innen Monografien oder einzelne Teile davon nicht in Konkurrenz zum Verlag über ein Repositorium offen zur Verfügung stellen, solange das Werk nicht vergriffen ist. Existiert zwischen dem Verlag und der Autorenschaft eine Urheberrechts-Vereinbarung gelten die darin formulierten Bestimmungen.

Grundsätzliche Rechtsfragen zum Thema Open-Access-Publizieren behandelt die Seite open-access.network. Detaillierte Informationen rund um digitales Recht in der Schweiz sind auf der Seite CCdigitallaw zu finden.

Zweitveröffentlichung vertraglich sichern

Beim Abschluss neuer Verlagsverträge kann eine Open-Access-Zweitveröffentlichung vertraglich gesichert werden - entweder durch Streichung bestimmter Formulierungen oder durch das Hinzufügen von Vertragszusätzen.

Streichungen im Verlagsvertrag
Autorinnen und Autoren können sich ein Zweitveröffentlichungsrecht sichern, indem sie Passagen wie exklusive Abgabe aller Rechte oder ausschliessliche Nutzungs- und Verwertungsrechte aus dem Vertrag streichen. Liegt ein Vertrag nur in elektronischer Form vor, empfiehlt es sich, die Vereinbarung auszudrucken und die Streichungen im Ausdruck vorzunehmen. Ist ausschliesslich die elektronische Form vorgesehen, können Autorinnen und Autoren den Verlag um eine gedruckte Version bitten. Im Idealfall macht ein Begleitbrief (oder eine E-Mail) den Verlag auf die Änderung aufmerksam.

Vertragszusätze
Mittels eines Vertragszusatzes (Addendum) können sich Autor:innen das einfache Nutzungsrecht für die Zweitveröffentlichung über ein Repositorium vorbehalten. Um Rechtsgültigkeit zu erlangen muss dieser Zusatz vom Verlag gegengezeichnet werden. Über die Scholar's Copyright Addendum Engine von Science Commons und SPARC können Autorinnen und Autoren ein Addendum in den Varianten Immediate Access, Access-Reuse oder Delayed Access erstellen. Es gilt zu beachten, dass bei der Sicherung des einfachen Nutzungsrechtes der Verlag entscheiden kann, unter welcher Lizenz ein Beitrag veröffentlicht werden darf. Deshalb ist es empfehlenswert den Verlagen überhaupt nicht erst ausschliessliche Rechte einzuräumen.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema sind auf der Seite von open-access.network zu finden. Bei Fragen steht das Team der OA-Beratungsstelle jederzeit gerne zur Verfügung: open.science(at)phtg.ch

Lizenzen

Sogenannte Open-Content-Lizenzen geben Auskunft darüber, welche Rechte bei der Nutzung von Open-Access-Inhalten gelten, ohne jeweils bei den Rechtinhaber:innen nachfragen zu müssen. Ein weit verbreitetes, standardisiertes Lizenzmodell in Wissenschaft und Forschung sind die Creative-Commons-Lizenzen (CC). Eine Übersicht über die einzelnen CC-Lizenzen ist hier zu finden.

Für Open-Access-Dokumente von Autorinnen und Autoren der PHTG, welche über den Publikationsserver zur Verfügung gestellt werden, ist, wo sinnvoll, eine möglichst freie CC-Lizenz anzustreben (siehe auch OA-Policy PHTG). Die Lizenzangaben werden jeweils auf Dokumentenebene im Publikationsserver hinterlegt.

Weiterführende Informationen zum Thema Lizenzen sind auf der Seite von open-access.network zu finden. Bei Fragen steht das Team der OA-Beratungsstelle jederzeit gerne zur Verfügung: open.science(at)phtg.ch

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